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   VGH Bayern, 10.03.2021 - 10 CE 20.2030   

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VGH Bayern, 10.03.2021 - 10 CE 20.2030 (https://dejure.org/2021,7668)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10.03.2021 - 10 CE 20.2030 (https://dejure.org/2021,7668)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10. März 2021 - 10 CE 20.2030 (https://dejure.org/2021,7668)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 146; VwGO § 123 Abs. 1 und 3; ZPO § 920 Abs. 2; AufenthG § 60a Abs. 2 S. 1; GG Art. 6; 8 EMRK
    Nachholung des Visumverfahrens für abgelehnten Asylsuchenden mit deutschem Kind grundsätzlich zumutbar

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis eine Duldung samt Beschäftigungserlaubnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 17.05.2011 - 2 BvR 2625/10

    Aufenthaltsrechtliche Schutzwirkungen einer ehelichen Beistandsgemeinschaft

    Auszug aus VGH Bayern, 10.03.2021 - 10 CE 20.2030
    Eingriffe in seine diesbezügliche Freiheit sind nur dann und insoweit zulässig, als sie unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zum Schutz öffentlicher Interessen unerlässlich sind (vgl. BVerfG, B.v. 17.5.2011 - 2 BvR 2625/10 - juris Rn. 13 m.w.N.; B.v. 12.5.1987 - 2 BvR 1226/83 - BVerfGE 76, 1 = juris Rn. 96, 102 u. 103).

    Der mit der Durchführung des Visumverfahrens üblicherweise einhergehende Zeitablauf ist von demjenigen, der die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland begehrt, regelmäßig hinzunehmen (vgl. BVerfG, B.v. 17.5.2011 - 2 BvR 2625/10 - juris Rn. 14 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 19.06.2018 - 10 CE 18.993

    Erfolglose Beschwerde gegen eine das Begehren nach vorübergehender Aussetzung der

    Auszug aus VGH Bayern, 10.03.2021 - 10 CE 20.2030
    Der Ausländer hat es durch die Gestaltung seiner Ausreise selbst in der Hand, die für die Durchführung des Visumverfahrens erforderliche Dauer seiner Abwesenheit im Bundesgebiet möglichst kurz zu halten, indem er beispielsweise - unter Mitwirkung der zuständigen Ausländerbehörde - deren Vorabzustimmung nach § 31 Abs. 3 AufenthV einholt (vgl. BayVGH, B.v. 19.6.2018 - 10 CE 18.993 - juris Rn. 5).

    Dass der Ausländer ein kleines Kind hat, das die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, ist regelmäßig nicht als besonderer Umstand des Einzelfalls zu werten, der die Nachholung des Visumverfahrens unzumutbar macht, da es im Verantwortungsbereich des Ausländers liegt, die Ausreisemodalitäten und den Ausreisezeitpunkt in Absprache mit der zuständigen Ausländerbehörde so familienverträglich wie möglich zu gestalten (vgl. BayVGH, B.v. 3.9.2019 - 10 C 19.1700 - juris Rn. 5 m.w.N.; B.v. 19.6.2018 - 10 CE 18.993 - juris Rn. 5).

  • BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83

    Familiennachzug

    Auszug aus VGH Bayern, 10.03.2021 - 10 CE 20.2030
    Eingriffe in seine diesbezügliche Freiheit sind nur dann und insoweit zulässig, als sie unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zum Schutz öffentlicher Interessen unerlässlich sind (vgl. BVerfG, B.v. 17.5.2011 - 2 BvR 2625/10 - juris Rn. 13 m.w.N.; B.v. 12.5.1987 - 2 BvR 1226/83 - BVerfGE 76, 1 = juris Rn. 96, 102 u. 103).
  • VGH Bayern, 23.09.2016 - 10 C 16.818

    Titelerteilungssperre nach Rücknahme eines Asylantrags

    Auszug aus VGH Bayern, 10.03.2021 - 10 CE 20.2030
    Will ein ohne das erforderliche Visum eingereister Asylbewerber nach erfolglosem Abschluss seines Asylverfahrens einen asylunabhängigen Aufenthaltstitel erlangen, hat er daher grundsätzlich - nicht anders als jeder andere Ausländer - ein Sichtvermerkverfahren im Heimatland durchzuführen (vgl. BayVGH, B.v. 23.9.2016 - 10 C 16.818 - juris Rn. 11).
  • VGH Bayern, 03.09.2019 - 10 C 19.1700

    Zumutbarkeit der Nachholung des Visumverfahrens

    Auszug aus VGH Bayern, 10.03.2021 - 10 CE 20.2030
    Dass der Ausländer ein kleines Kind hat, das die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, ist regelmäßig nicht als besonderer Umstand des Einzelfalls zu werten, der die Nachholung des Visumverfahrens unzumutbar macht, da es im Verantwortungsbereich des Ausländers liegt, die Ausreisemodalitäten und den Ausreisezeitpunkt in Absprache mit der zuständigen Ausländerbehörde so familienverträglich wie möglich zu gestalten (vgl. BayVGH, B.v. 3.9.2019 - 10 C 19.1700 - juris Rn. 5 m.w.N.; B.v. 19.6.2018 - 10 CE 18.993 - juris Rn. 5).
  • VGH Bayern, 30.08.2018 - 10 C 18.1497

    Kein Absehen vom Visumverfahren nach Geburt eines Kindes wegen des Fehlens einer

    Auszug aus VGH Bayern, 10.03.2021 - 10 CE 20.2030
    Dazu muss geklärt sein, welche Ausländerbehörde für die Zustimmung nach § 31 AufenthV zuständig ist und ob die grundsätzliche Möglichkeit zum Familiennachzug besteht (vgl. B.v. 22.1.2019 - 10 CE 19.149 - juris Rn. 15; B.v. 30.08.2018 - 10 C 18.1497 - juris Rn. 26 f.).
  • VGH Bayern, 27.02.2019 - 10 ZB 18.2188

    Keine Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bei einer entgegenstehenden

    Auszug aus VGH Bayern, 10.03.2021 - 10 CE 20.2030
    Auch der Befreiungstatbestand des § 39 Satz 1 Nr. 5 AufenthV ist diesbezüglich nicht einschlägig, da der Antragsteller weder über eine Duldung noch über den erforderlichen Rechtsanspruch verfügt (vgl. BayVGH, B.v. 27.2.2019 - 10 ZB 18.2188 - juris Rn. 11 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 22.01.2019 - 10 CE 19.149

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Abschiebung wegen familiärer Lebensgemeinschaft

    Auszug aus VGH Bayern, 10.03.2021 - 10 CE 20.2030
    Dazu muss geklärt sein, welche Ausländerbehörde für die Zustimmung nach § 31 AufenthV zuständig ist und ob die grundsätzliche Möglichkeit zum Familiennachzug besteht (vgl. B.v. 22.1.2019 - 10 CE 19.149 - juris Rn. 15; B.v. 30.08.2018 - 10 C 18.1497 - juris Rn. 26 f.).
  • OVG Bremen, 14.02.2020 - 2 B 23/20

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen eine Ausweisung;

    Auszug aus VGH Bayern, 10.03.2021 - 10 CE 20.2030
    Dies begegnet keinen Einwänden, zumal zu berücksichtigen ist, dass es grundsätzlich möglich ist, mit Kindern der einschlägigen Altersgruppe den Kontakt mit Hilfe traditioneller und auch moderner Kommunikationsmittel - wenngleich auf niedrigem Niveau - aufrechtzuerhalten und diese die vorübergehende Trennung nicht als endgültigen Verlust erfahren müssen (vgl. OVG Bremen, B.v. 14.2.2020 - 2 B 23/20 - juris Rn. 27).
  • BVerwG, 15.03.1985 - 1 A 6.85

    Ausländer - Ehegatte - Familiennachzug - Aufenthaltserlaubnis

    Auszug aus VGH Bayern, 10.03.2021 - 10 CE 20.2030
    Die Auslandsvertretung kann in der Tat die Erteilung des beantragten Visums trotz Vorabzustimmung mit eigenständigen Erwägungen zu den aufenthaltsrechtlichen Maßstäben ablehnen (vgl. BVerwG, B.v. 15.3.1985 - 1 A 6/85 - juris Rn. 3 f.; NdsOVG, B.v. 13.3.2006 - 11 ME 313/05 - juris Rn. 13; Funke-Kaiser in GK-AufenthG, Stand: Juli 2019, § 6 Rn. 243).
  • VGH Bayern, 27.05.2020 - 10 CS 20.883

    Unbegründete Beschwerden im Asylverfahren

  • OVG Niedersachsen, 13.03.2006 - 11 ME 313/05
  • VG Stuttgart, 17.11.2021 - 4 K 4243/21

    Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels

    Dies gilt vor allem vor dem Hintergrund, dass die vorherige Durchführung eines Visumverfahrens wichtigen öffentlichen Interessen dient und daher die Nachholung nicht als bloße Förmlichkeit anzusehen ist (vgl. VGH München, Beschl. v. 10.03.2021 - 10 CE 20.2030 - juris Rn. 22 und Beschl. v. 16.03.2020 - 10 CE 20.326 - juris Rn. 20).

    Weiter ist zu berücksichtigen, dass es im Verantwortungsbereich des Ausländers liegt, die Nachholung des Visumverfahrens so familienverträglich wie möglich zu gestalten; durch die Gestaltung ihrer Ausreise haben Ausländer es selbst in der Hand, die für die Durchführung des Visumverfahrens erforderliche Dauer ihrer Abwesenheit im Bundesgebiet möglichst kurz zu halten, indem sie beispielsweise eine Vorabzustimmung der zuständigen Ausländerbehörde nach § 31 AufenthV einholen und ggf. eine Überprüfung der Personenstandsurkunden veranlassen, indem sie bei der zuständigen Ausländerbehörde die grundsätzlichen Möglichkeiten eines Familiennachzugs abklären oder indem sie sich vorab für einen Termin für die Visumbeantragung registrieren lassen (vgl. VGH München, Beschl. v. 07.09.2021 - 19 C 21.835 - juris Rn. 19; Beschl. v. 30.07.2021 - 19 ZB 21.738 - juris Rn. 21; Beschl. v. 11.03.2021 - 19 C 19.500 - juris Rn. 18; Beschl. v. 10.03.2021 - 10 CE 20.2030 - juris Rn. 22; Beschl. v. 18.09.2020 - 10 CE 20.1914 - juris Rn. 35; Beschl. v. 16.03.2020 - 10 C 20.326 - juris Rn. 20; Beschl. v. 21.10.2019 - 10 C 19.2043 - juris Rn. 9; Beschl. v. 24.09.2019 - 10 C 19.1849 - juris Rn. 7; Beschl. v. 03.09.2019 - 10 C 19.1700 - juris Rn. 5; Beschl. v. 30.08.2018 - 10 C 18.1497 - juris Rn. 27 und Beschl. v. 19.06.2018 - 10 CE 18.993 - juris Rn. 5; OVG Koblenz, Beschl. v. 16.03.2021 - 7 B 10253/21 - juris Rn. 14 und Beschl. v. 13.01.2021 - 7 D 11208/20 - juris Rn. 34).

    Dass der Ausländer ein kleines Kind hat, das die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, ist regelmäßig nicht als besonderer Umstand des Einzelfalls zu werten, der die Nachholung des Visumverfahrens unzumutbar macht, da es im Verantwortungsbereich des Ausländers liegt, die Ausreisemodalitäten und den Ausreisezeitpunkt in Absprache mit der zuständigen Ausländerbehörde so familienverträglich wie möglich zu gestalten (vgl. VGH München, Beschl. v. 10.03.2021 - 10 CE 20.2030 - juris Rn. 23; Beschl. v. 16.03.2020 - 10 CE 20.326 - juris Rn. 20; Beschl. v. 03.09.2019 - 10 C 19.1700 - juris Rn. 5 und Beschl. v. 19.06.2018 - 10 CE 18.993 - juris Rn. 5).

    Denn es obliegt der Antragstellerin, durch die Gestaltung ihrer Ausreise, insbesondere einer Terminbuchung bereits im Bundesgebiet und der Einholung einer Vorabzustimmung der Ausländerbehörde nach § 31 AufenthV, die für die Durchführung des Visumverfahrens erforderliche Dauer ihrer Abwesenheit im Bundesgebiet möglichst kurz und so familienverträglich wie möglich zu halten (vgl. VGH München, Beschl. v. 07.09.2021 - 19 C 21.835 - juris Rn. 19, Beschl. v. 11.03.2021 - 19 C 19.500 - juris Rn. 18; Beschl. v. 10.03.2021 - 10 CE 20.2030 - juris Rn. 33; Beschl. v. 16.03.2020 - 10 CE 20.326 - juris Rn. 20; Beschl. v. 21.10.2019 - 10 C 19.2043 - juris Rn. 9; Beschl. v. 03.09.2019 - 10 C 19.1700 - juris Rn. 5 und Beschl. v. 19.06.2018 - 10 CE 18.993 - juris Rn. 5; OVG Koblenz, Beschl. v. 16.03.2021 - 7 B 10253/21 - juris Rn. 14).

  • VGH Bayern, 07.12.2021 - 10 BV 21.1821

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen wegen familiärer Bindungen im

    Denn einen Kontakt mit seinen Kindern und insbesondere dem älteren Sohn kann der Kläger - wenngleich auf niedrigem Niveau - auch mithilfe moderner Fernkommunikationsmittel wie etwa Videotelefonie aufrechterhalten und seinem Sohn H. damit das Gefühl geben, dass er trotz körperlicher Abwesenheit als Vater weiterhin präsent ist (stRspr, vgl. z.B. BayVGH, B.v. 10.3.2021 - 10 CE 20.2030 - juris Rn. 29; B.v. 30.7.2021 - 19 ZB 21.738 - juris Rn. 23).
  • VGH Bayern, 24.06.2021 - 10 CE 21.748

    Erfolgloser Eilantrag auf Erteilung einer Duldung wegen anstehender Ausreise zur

    Dazu muss geklärt sein, welche Ausländerbehörde für die Zustimmung nach § 31 AufenthV zuständig ist und ob die grundsätzliche Möglichkeit zum Familiennachzug besteht (vgl. BayVGH, B.v. 10.3.2021 - 10 CE 20.2030 - juris Rn. 24; B.v. 22.1.2019 - 10 CE 19.149 - juris Rn. 15; B.v. 30.08.2018 - 10 C 18.1497 - juris Rn. 26 f.).

    Der Flugverkehr von und nach Nigeria wurde wiederaufgenommen (vgl. BayVGH, B.v. 10.3.2021 - 10 CE 20.2030 - juris Rn. 19).

    Dass Kinder im Alter von zweieinhalb und fast fünf Jahren betroffen sind, vermag einen derartigen Umstand allein nicht zu begründen (s.o.), zumal zu berücksichtigen ist, dass es grundsätzlich möglich ist, mit Kindern der einschlägigen Altersgruppe den Kontakt mit Hilfe traditioneller und auch moderner Kommunikationsmittel - wenngleich auf niedrigem Niveau - aufrechtzuerhalten, und diese die vorübergehende Trennung nicht als endgültigen Verlust erfahren müssen (vgl. BayVGH, B.v. 10.3.2021- 10 CE 20.2030 - juris Rn. 29 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 02.07.2021 - 10 CE 21.392

    Erteilung einer Duldung bis zur Entscheidung über den Antrag auf Erteilung einer

    Dazu muss geklärt sein, welche Ausländerbehörde für die Zustimmung nach § 31 AufenthV zuständig ist und ob die grundsätzliche Möglichkeit zum Familiennachzug besteht (vgl. BayVGH, B.v. 10.3.2021 - 10 CE 20.2030 - juris Rn. 24; B.v. 22.1.2019 - 10 CE 19.149 - juris Rn. 15; B.v. 30.08.2018 - 10 C 18.1497 - juris Rn. 26 f.).

    Dass Kinder im Alter von 5 Jahren und 8 Monaten, 4 Jahren und 5 Monaten sowie 9 Monaten betroffen sind, vermag einen derartigen Umstand allein nicht zu begründen, zumal zu berücksichtigen ist, dass es grundsätzlich möglich ist, mit Kindern der einschlägigen Altersgruppe den Kontakt mit Hilfe traditioneller und auch moderner Kommunikationsmittel - wenngleich auf niedrigem Niveau - aufrechtzuerhalten, und diese die vorübergehende Trennung nicht als endgültigen Verlust erfahren müssen (vgl. BayVGH, B.v. 10.3.2021- 10 CE 20.2030 - juris Rn. 29 m.w.N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 08.06.2021 - 11 S 3759/20

    Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis; Aufbau einer familiären Gemeinschaft

    Dazu gehört nicht nur der Vollzug der Ausreisepflicht (§ 50 Abs. 1 AufenthG) durch Abschiebung (§ 58 AufenthG), der zum zwangsweisen Verlassen des Bundesgebiets und ggf. zur räumlichen Trennung des Ausländers von Familienangehörigen führt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 22.05.2018 - 2 BvR 941/18 -, juris; Bay. VGH, Beschluss vom 10.03.2021 - 10 CE 20.2030 -, juris Rn. 20 ff.).
  • VG Karlsruhe, 15.06.2022 - 4 K 5339/20

    Einholung eines Visums in Bezug auf einen Aufenthaltstitel nach § 25 Abs. 5

    Damit die Dauer des Visumverfahrens abschätzbar ist, muss u.a. geklärt sein, welche Ausländerbehörde für eine Vorabzustimmung nach § 31 AufenthV zuständig ist, und ob (aus deren Sicht) die grundsätzliche Möglichkeit zum Familiennachzug besteht, sie mithin auch zur Erteilung einer Vorabzustimmung bereit wäre (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 10.03.2021 - 10 CE 20.2030 -, juris Rn. 24).
  • VG Schleswig, 13.08.2021 - 1 B 92/21

    Ausländerrecht - Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung

    Dazu muss geklärt sein, ob die grundsätzliche Möglichkeit zum Familiennachzug besteht (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 10. März 2021 - 10 CE 20.2030 -, Rn. 23 - 24, juris) und das Gericht muss konkret eine Vorstellung darüber entwickeln, welchen Trennungszeitraum es für zumutbar erachtet (BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 05. Juni 2013 - 2 BvR 586/13 -, Rn. 14, juris).
  • VG Schleswig, 29.10.2021 - 1 B 89/21
    Dazu muss geklärt sein, ob die grundsätzliche Möglichkeit zum Familiennachzug besteht (VGH München, Beschluss vom 10. März 2021 - 10 CE 20.2030 -, Rn. 23 - 24, juris) und das Gericht muss konkret eine Vorstellung darüber entwickeln, welchen Trennungszeitraum es für zumutbar erachtet (BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 5. Juni 2013 - 2 BvR 586/13 -, Rn. 14, juris).
  • VG Würzburg, 09.11.2021 - W 9 E 21.1420

    Nachholung des Visumverfahrens

    Dazu muss geklärt sein, welche Ausländerbehörde für die Zustimmung nach § 31 AufenthV zuständig ist und ob die grundsätzliche Möglichkeit zum Familiennachzug besteht (vgl. BayVGH, B.v. 10.3.2021 - 10 CE 20.2030 - juris Rn. 24; B.v. 22.1.2019 - 10 CE 19.149 - juris Rn. 15; B.v. 30.08.2018 - 10 C 18.1497 - juris Rn. 26 f.).
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